SBS Firmengruppe Logos
Wichtige Tipps für den Notar-Termin!

Was muss ich für einen Notar-Termin beachten?

Durch den Eintrag ins Handelsregister erfolgt dann schlussendlich die Gründung Ihrer UG! Dafür ist die Beurkundung durch einen Notar notwendig.

Unser Tipp: Machen Sie sich rechtzeitig auf die Suche nach einem Notar. Alternativ können wir Ihnen einen Termin bei einem/einer Notar*in vermitteln. Die Gebühren für den Notar sind nicht in unserem Paket "SBS Startup 2 go" enthalten. Manche Startup-Gründer fahren sogar in andere Städte, um scheller an einen Termin bei einem anderen Notar zu bekommen.

Wichtig!

In Deutschland MUSS ein Notartermin immer persönlich und vor Ort stattfinden. ALLE Gesellschafter müssen zum Notartermin erscheinen. Sollte einer der Gesellschafter keine Zeit haben, muss eine Person in Vertretung mit der entsprechenden Vollmacht erscheinen. Eine solche Vollmacht kann jedoch nicht ausgestellt werden, wenn eine 1-Personen-UG gegründet werden soll.


Mit unserem Paket "SBS Startup 2 go" bereiten wir Ihnen sämtliche Unterlagen vor, mit denen Sie dann beim Notar vorstellig werden können. Wenn wir diesen Schritt für Sie erledigen sollen, füllen Sie einfach unser Anmeldeformular aus und schon beginnen wir mit der Bearbeitung Ihrer Gründung!

Zurück zur Startseite

Zum Anmeldeformular "SBS Startup 2 go"